Frage von Edgar S. • 21.09.2010

Antwort von Hilde Mattheis SPD • 19.07.2012
(...) Mit den geplanten Änderungen zur Vereinfachung von Volksentscheidungen werden wir weiter den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gehen. (...)
(...) Mit den geplanten Änderungen zur Vereinfachung von Volksentscheidungen werden wir weiter den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gehen. (...)
(...) Mit Inkrafttreten des 22. BAföG-Änderungsgesetzes im Jahr 2008 hat sich die Rechtslage im BAföG positiv für Auszubildende mit Migrationshintergrund entwickelt. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern nach dem BAföG gefördert. (...)