Richtig ist: Wandern bringt Freude und kostet die Wandernden nichts - außer Schweiß. Der zusätzliche Aufwand der Forstverwaltung wird zentral abgegolten.
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Sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz ist jeweils in §1 die Erholungsfunktion des Waldes dokumentiert.
Ich finde es absurd, eine Nutzungspauschale für Wandertage im hessischen Staatswald zu erheben.
Der Wald muss seiner Erholungsfunktion meiner Meinung nach nachkommen können, das Land Hessen muss dabei als gutes Vorbild vorangehen und sollte künftig auf die Erhebung von Nutzungspauschalen verzichten.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt.
Da es ein allgemeines Betretungsrecht für Wälder gibt und ihre Erholungsfunktion sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz geregelt ist, erschließt es sich nicht, warum hier Vereinen unnötige Steine in den Weg gelegt werden.