Antwort 04.07.2026 von Franz Bergmüller AfD
Nein
Nein
Die Koppelung sollte an die Umstände wie z.B. Beitragsjahre, Erschwerniszulage usw. gekoppelt werden. Nur an die Lebenserwartung gekoppelt, das ertrachte ich als unfair
Wenn wir immer älter werden, worauf ich mich freue, müssen wir auch länger von unserer Lebensarbeitszeit arbeiten, sonst geht der Generationenvertrag nicht auf