Antwort 04.11.2025 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wer es mit der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ernst meint, darf nicht länger vor einem Parteiverbotsverfahren zurückschrecken.
Wer es mit der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie ernst meint, darf nicht länger vor einem Parteiverbotsverfahren zurückschrecken.
