Frage von Joachim H. • 02.08.2023
Antwort von Erwin Rüddel CDU • 07.08.2023
ich bin der Ansicht, dass wir erst einmal die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Lobbyregistergesetzes abwarten sollten.
ich bin der Ansicht, dass wir erst einmal die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Lobbyregistergesetzes abwarten sollten.
Das im parlamentarischen Verfahren einen mehrheitsfähigen Kompromiss ohne Besitzobergrenze erreicht werden kann, halte ich aus dem aktuellen Stand aber (leider) für schwer umsetzbar. Die Ermöglichung des gemeinsamen Konsums und auch die Weitergabe von Cannabis als Erwachsene werden weiter zu diskutieren sein.
Es kommt den parlamentarischen Beratungen zugute, wenn Abgeordneten Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebenswelten in die Entscheidungen einbringen können.
Die Ampel-Regierung muss nicht schlecht geredet werden, sie regiert schlecht.