Dies im konkreten Fall aufzuklären und zu bestrafen, ist in unserem System der Gewaltenteilung Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse dienen in erster Linie der Kontrolle der Exekutive und können keine Sanktionen gegen Abgeordnete oder andere aussprechen.
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Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt lediglich auf Antrag.

Wichtig ist es, unsere gemeinsamen Regeln zu schärfen und Strukturen zu schaffen, die wehrhaft gegen ausländische Einflussnahme sind.

Persönlich bin ich auch der Überzeugung, dass so ein Untersuchungsausschuss im Fall Aserbaidschan-Affäre dringend notwendig ist. Entsprechend setze ich mich im Parlament dafür ein.

Ihre Forderung nach einem zusätzlichen Untersuchungsausschuss kann ich persönlich nachvollziehen. Jedoch dienen Untersuchungsausschüsse meist der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der vollziehenden Gewalt – also der Aufarbeitung von Regierungshandeln, was bei der Aserbaidschan-Affäre nicht der Fall ist.

Grundsätzlich muss dem Verdacht von Korruption im Deutschen Bundestag bei Vorliegen von hinreichenden Hinweisen unbedingt nachgegangen werden.