Wichtig ist dabei: Es handelt sich bislang um einen Vorschlag der Kommission und nicht um geltendes Recht. Alle Überlegungen werden im parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft.
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Dabei halte ich es grundsätzlich für richtig, das Renteneintrittsalter – wie von der Rentenkommission vorgeschlagen – moderat an die steigende Lebenserwartung anzupassen (ab dem Jahr 2032).
Es sind vor allem Gutverdienende, die im Schnitt deutlich länger leben als Geringverdienende.
Zur Wahrheit gehört für mich an erster Stelle: Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird grundsätzlich notwendig sein.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission werden auf Bundesebene geprüft. Der sächsische Landtag hat für das Thema Rente keine Zuständigkeit.
Abgestimmt wird jedoch letztendlich über ein Gesamtpaket, welches noch im Bundestag beraten wird. Hierbei müssen Lösungen gefunden werden für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht so lange in ihrem Beruf arbeiten können.