Antwort 24.07.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für eine Reform in der Größenordnung der Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 65 sind eigentlich Fristen von 5 Jahren üblich.
Für eine Reform in der Größenordnung der Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 65 sind eigentlich Fristen von 5 Jahren üblich.
Den Industriestandort sichern, das Sozialsystem bewahren, Staatsfinanzen konsolidieren und Prioritäten an den nationalen Interessen ausrichten.
Die Sorge, dass sich die bereits heute unzureichende psychotherapeutische Versorgung weiter verschärfen könnte, ist berechtigt. Für uns ist klar: Eine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge darf nicht dazu führen, dass wirtschaftlich geführte Praxen schließen und Patientinnen und Patienten noch länger auf dringend notwendige Behandlungen warten müssen.
Sehr geehrte Frau M.,
Psychische Versorgung muss sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren