Antwort 08.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Auch wenn es zu diesem Punkt keine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gibt, gehe ich davon aus, dass auch darüber zeitnah innerhalb der Koalition gesprochen werden wird.
Auch wenn es zu diesem Punkt keine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gibt, gehe ich davon aus, dass auch darüber zeitnah innerhalb der Koalition gesprochen werden wird.
Bitte richten Sie diese persönliche Bitte an mein Berliner Büro unter inge.graessle@bundestag.de
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig.
Die Frage, ob Fahrten des Garten- und Landschaftsbaus bei Vorliegen der sonstigen entsprechenden Voraussetzungen nach der Handwerkerausnahme von der Mautpflicht befreit werden müssen, unterliegt derzeit der gerichtlichen Klärung. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Ich engagiere mich auf politischer Ebene stark für das Thema