
Wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten (Koalitionsvertrag 2021, S. 131), fordern wir seit langem die Einführung transnationaler Listen und das Spitzenkandidat*innen-Prinzip
Wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten (Koalitionsvertrag 2021, S. 131), fordern wir seit langem die Einführung transnationaler Listen und das Spitzenkandidat*innen-Prinzip
Im EU-Parlament wurde am 3. Mai 2022 ein Vorschlag für einen neuen EU-Direktwahlakt beschlossen. Mir ist es besonders wichtig, transnationale Listen durch die Schaffung eines neuen EU-weiten Wahlkreises mit 28 Sitzen einzuführen.
Maßgeblich ist für uns die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass eine unionsrechtliche Verpflichtung gegeben sein muss, damit die Anwendung einer Mindestschwelle in Deutschland bei Europawahlen verfassungskonform ist
im Ampel-Koalitionsvertrag befindet sich die von Ihnen angesprochene Ankündigung, dass Deutschland dem Direktwahlakt 2018 zustimmen wird, wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt.
Wenn die Abstimmung zum Direktwahlakt 2018 ansteht, muss man das Urteil des BVerfG im Lichte der aktuellen politischen Gegebenheiten betrachten (...).