Antwort 24.04.2026 von Adis Ahmetović SPD
Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab.
Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab.
Ihre konkreten Fragen finde ich sehr berechtigt. Das BMI hat bis heute nicht überzeugend darlegen können, weshalb die Behörden die alten Daten überhaupt benötigen.
Es ist immer eine Abwägungssache: Der extrem hohe bürokratische Aufwand des vermeintlich gerechtesten Prüfungsansatzes für jeden individuellen Einzelfall gegenüber Prüfungsschemata, die bestimmte Indikatoren heranziehen und damit Fälle bürokratieärmer zusammenfassen.