
Ich gehe davon aus, dass die Tarifeinigung wie immer in der Vergangenheit auch im aktuellen Falle auf die Beamten übertragen wird.
Ich gehe davon aus, dass die Tarifeinigung wie immer in der Vergangenheit auch im aktuellen Falle auf die Beamten übertragen wird.
Beide Vorhaben – die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung sowie die verfassungsgemäße Anpassung der Besoldung – sind geplant und werden umgesetzt, jedoch ist aktuell noch unklar, wann genau dies geschieht
Grundlage dafür ist der Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Demnach stiegen die Nominallöhne im vergangenen Jahr um 5,4 Prozent verglichen mit 2023 an. Die Entschädigung der Abgeordneten steigt nun ebenfalls um diesen Satz an.
Die Veröffentlichung eines als Verschlusssache gekennzeichneten Gutachtens ist nicht durch das BfV oder BMI vorgesehen gewesen, da Quellen prinzipiell geschützt werden sollen/die im Gutachten herangezogenen Daten dem Datenschutz unterliegen
Wir als SPD-Fraktion werden uns mit Nachdruck für eine faire und verfassungskonforme Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung einsetzen. Dabei halten wir eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung grundsätzlich für wünschenswert.