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(...) Lebensjahr gegebenenfalls zu reduzieren. Viele Arbeitnehmer wünschen sich solch einen vorzeitigen Renteneintritt, um ihren verdienten Lebensabend genießen zu können. Da in diesem Fall die Rente früher bezogen wird und damit auch weniger Beiträge in das Rentensystem eingezahlt wurden, verlangt der Gesetzgeber einen Abschlag. (...)

(...) Wir haben die Bundesregierung dabei aufgefordert, sich glaubwürdig dafür einzusetzen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch tatsächlich bis zum Rentenalter arbeiten können. Denn die Rente mit 67 ergibt nur dann einen Sinn, wenn entsprechend viele Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass ältere Menschen nicht früher in Rente gehen und Abschläge in Kauf nehmen müssen. (...)

(...) mit dem Gesetz über die Rente mit 67 hat die Bundesregierung auf den demographischen Wandel reagiert. Durch die längere Lebenserwartung hat sich die Rentenbezugsdauer in den vergangen 40 Jahren um rund sieben Jahre auf 17 Jahre erhöht. (...)

(...) Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Abschläge, die Menschen hinnehmen müssen, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen, oft ungerecht erscheinen. Abschläge treten immer dann ein, wenn man vorzeitig, also früher als das gesetzliche Renteneintrittsalter, in Rente geht. (...)