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Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
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Frage von Veronika J. •

Frage an Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz von Veronika J. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr von Frankenberg,

ich betreue seit einigen Jahren meine Mutter zu Hause. Eine Unterbringung in einem Seniorenwohnheim in der nächsten Zeit ist jedoch unumgänglich, da ich die Pflege nicht mehr alleine leisten kann. Ich wollte mich gerne über verschiedenen Möglichkeiten informieren und habe dabei erfahren, dass es in Hamburg nun ein neues Gesetz zur Pflege und Betreuung älterer Menschen gibt. Eine Freundin sagte mir, dass es nun bessere Beratungsmöglichkeiten geben soll, was ich sehr begrüße, da es sehr schwierig ist, die richtige Betreuungsform auszuwählen.
Ich würde gerne wissen, warum es ein solches Gesetz in Hamburg vorher anscheinend nicht gegeben hat und welche Folgen das neue Gesetz mit sich bringt, insbesondere für mich als Betroffene?

Vielen Dank

Veronika Jenikova

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Jenikova,

vorweg möchte ich Ihnen sagen, dass die Betreuung älterer Menschen zu Hause eine sehr herausfordernde Aufgabe ist und ich es ganz toll finde, dass Sie eine solche Entscheidung getroffen haben und ihre Mutter eigenständig im Alter begleiten. Die eigene Familie kann und sollte bei der Unterstützung von Seniorinnen und Senioren in unserer Gesellschaft eine stärkere Rolle spielen – soweit es die Umstände zulassen.

Wir haben das neue Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsförderungsgesetz (HmbWBG) auf den Weg gebracht, um denjenigen Menschen eine bessere Hilfestellung zu geben, die sich in vergleichbaren Situationen wie Sie befinden und Unterstützung bei verschiedenen Fragen rund um die Unterbringung oder Pflege in Hamburg suchen.

Kernelement des HmbWBG ist daher ein Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung für Nutzerinnen und Nutzer, deren Vertretung und Angehörige, die sich unter anderem bereits vor der Entscheidung für eine Wohnform durch die zuständige Behörde oder eine anerkannte Beratungsstelle informieren können.

Grundsätzlich verfolgen wir mit dem Gesetz das Ziel, die Rechte älterer und betreuungsbedürftiger Menschen und deren gesetzlicher Vertreter und Angehörigen zu stärken und sie durch mehr Transparenz in die Lage zu versetzen, ihre Rechte besser wahrnehmen und als Verbraucherin und Verbraucher die Konsequenzen aus guter beziehungsweise schlechter Betreuung ziehen zu können.

Das Gesetz enthält eine Vielzahl sehr verbraucherfreundlicher Regelungen und ist in dieser Form bisher einzigartig in Deutschland. Hamburg hat damit eine zeitgemäße und bürgernahe Neuregelung für diesen sehr wichtigen Bereich erhalten.

Welche Vorteile das neue Gesetz für Sie und Ihre Familie persönlich mit sich bringt, lässt sich natürlich ohne weitere Kenntnis Ihres konkretes Falles nicht sagen. Ich würde Sie daher ermuntern eine der Fachstellen aufzusuchen und sich dort umfassend und persönlich beraten zu lassen.

Was den zweiten Aspekt ihrer Frage angeht, haben sie natürlich Recht. Vorher gab es in Hamburg kein entsprechendes Gesetz. Dies hat allerdings nichts damit zu tun, dass uns eine vernünftige neue Regelung im Bereich der Unterbringung und Pflege in Hamburg nicht schon lange sehr am Herzen lag. Der Grund lag darin, dass die Gesetzgebungskompetenz bisher beim Bund und nicht bei den Ländern selbst lag. Erst als Folge der Föderalismusreform hat der Bund seit 2006 nur noch die Gesetzgebungskompetenz für die öffentliche Fürsorge ohne das Heimrecht, Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG. Demnach liegt die Gesetzgebungskompetenz für die ordnungsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Heimrechts seitdem ausschließlich bei den Ländern. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat damit endlich die Möglichkeit erhalten, ein modernes und zeitgemäßes Landesgesetz zu schaffen, das den veränderten Bedürfnissen älterer und betreuungsbedürftiger Menschen entspricht und lokale Strukturen berücksichtigt.

Ich freue mich sehr, dass wir diese Möglichkeit genutzt haben und damit betroffenen Menschen in Hamburg den Weg zur optimalen Betreuung/Unterbringung deutlich erleichtern konnten.

Ich hoffe, Ihre Fragen ist damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Egbert von Frankenberg