Frage von Andreas R. • 16.07.2012

Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU
(...) Wobei - genau besehen - eine Altersgrenze von 16 Jahren in gewisser Weise ebenso zu hinterfragen wäre wie eine von 18 oder 21 Jahren. Die Idee zu einem Wahlrecht von „Geburt an“ hat schon einen rationalen Kern. Das Wahlrecht steht laut Grundgesetz jeder Bürgerin und jedem Bürger zu. (...)
(...) Als Muslim und auch als Rechtsanwalt habe ich die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen immer als zulässig angesehen. Daran hat auch das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. (...)
Sehr geehrter Herr Schmöller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden: