Antwort 05.03.2026 von Markus Rösler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr gerne unterstütze ich alle Bemühungen zur Verbesserung des ÖPNV - sowohl was den RE1 betrifft als auch in im Wahlkreis Vaihingen wie in Haushaltsberatungen
Sehr gerne unterstütze ich alle Bemühungen zur Verbesserung des ÖPNV - sowohl was den RE1 betrifft als auch in im Wahlkreis Vaihingen wie in Haushaltsberatungen
Eine wichtige Grundlage ist der Vollzug des bestehenden Rechts. Streuobstbestände sind in Baden-Württemberg über § 33a des Naturschutzgesetzes geschützt und gelten als gesetzlich geschützte Biotope.
Ein wichtiger Ansatz ist die Biotopvernetzung, also das bessere Verbinden von Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Gewässern, Feldrändern und Grünzügen, damit Tiere und Pflanzen wieder zusammenhängende Lebensräume finden.