
(...) In diesem Sommer erhalten Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. (...) Das Geld welches dafür benötigt wird, soll aber nun als Betreuungsgeld aufgewendet werden. (...)
(...) In diesem Sommer erhalten Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. (...) Das Geld welches dafür benötigt wird, soll aber nun als Betreuungsgeld aufgewendet werden. (...)
(...) Wir Sozialdemokraten sagen aber: Familie ist da wo Kinder sind und Familien wollen wir fördern. Deshalb diskutieren wir die Reform des Ehegattensplittings wohlwissend, dass diese Reform verfassungskonform sein muss. Im Kern heißt das, das Schutzgebot des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz zu wahren, aber auch dem Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz Rechnung zu tragen. (...)
(...) vielen dank für ihre anfrage, die ich ihnen gern beantworte. ich bin mutter von 6 kindern. sie sind derzeit zwischen 11 und 27 jahre alt, zwei töchter gehen noch zur schule, eine tochter macht ein freiwilliges soziales jahr in einer einrichtung mit erwachsenen autistischen menschen im wendland, eine sohn arbeitet in der computerbranche in hamburg, ein sohn arbeitet in berlin im umzugsgewerbe, eine tochter macht im studium (kulturwissenschaftlerin mit bachelor-abschluss, vor masterstudiengang) ein praktikum bei terre des femmes in der geschäftsführung. (...)
(...) Sie haben sicherlich in den Nachrichten verfolgt, dass das Ehegattensplitting in der Diskussion steht. Es ist gut möglich, dass es in der nächsten Legislaturperiode hier zu Änderungen kommt, die sich dann auch auf Ihre Situation auswirken würden. (...)
(...) diese Darstellung ist nicht ganz korrekt: Für bereits bestehende Ehen wird sich nichts ändern, da für sie ein Vertrauensschutz gelten soll. Die SPD möchte das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung ersetzen, dies soll aber nur für neue Ehen gelten. (...)
(...) Ansonsten wollen wir die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner verändern: Zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags soll das Familieneinkommen rechnerisch zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt werden und für beide Partner bis zur Beitragsbemessungsgrenze veranlagt werden. Beispiel: Ein Partner verdient 5000.- Euro im Monat, ein anderer Partner nichts. (...)