
Sehr geehrter Herr Eckert,
Sehr geehrter Herr Eckert,
(...) Selbstverständlich darf ein Homosexueller, der in einer eingetragen Lebenspartnerschaft lebt, ein Kind adoptieren. Nach wie vor können Lebenspartner freilich ein Kind nicht gemeinschaftlich adoptieren und zwar weder gleichzeitig noch nacheinander. (...)
Sehr geehrter Herr Kraushaar,
(...) die parlamentarischen Möglichkeiten, sich für die Einrichtung von Hilfsangeboten für Männer einzusetzen, sind beschränkt, auch die ersten Frauenhäuser entstanden aus Initiativen der Betroffenen heraus, auf kommunaler und städtischer Ebene. Dieser Weg steht Männern natürlich ebenso offen, mit Druck von "unten" sollte sich auch zu Gunsten der gewaltbetroffenen Männer etwas verändern lassen. (...)
(...) das Gesetz bestimmt, dass sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet, die Rechtsprechung wendet in diesem Zusammenhang den sogenannten Halbteilungsgrundsatz an. Danach kann der Unterhaltsberechtigte nicht mehr als die Hälfte des in der Ehe verfügbar gewesenen Gesamteinkommens als Unterhaltsbedarf geltend machen, es ist also gerade nicht so, dass ein Ehegatte alles und der andere gar nichts erhält. (...)
(...) das neue Unterhaltsrecht sieht vor, dass die Unterhaltsansprüche von Kindern vorrangig zu erfüllen sind, damit wird erreicht, dass der Unterhalt für minderjährige Kinder deutlich häufiger auch tatsächlich voll bezahlt wird. Nach bisherigem Recht standen die Unterhaltsansprüche von Kindern denjenigen des Ehegatten gleichrangig gegenüber, dies hatte im Mangelfall zur Folge, dass auch der Unterhalt der Kinder gekürzt wurde. (...)