Frage von Frank K. • 19.03.2009

Antwort ausstehend von Reinhard Schultz SPD
(...) Das neue Unterhaltsrecht beinhaltet zwar an einigen Stellen sogenannte Billigkeitsregelungen. (...) Dies darf jedoch nicht mit "Rechtsunsicherheit" verwechselt werden. (...)
(...) in absehbarer Zukunft ist keine Abstimmung zur Sommerzeit geplant. Ich kann ihnen in Ihrer Ablehnung der Sommerzeit allerdings zustimmen, denn das ursprünglich angestrebte Ziel der Energieeinsparung wird erwiesenermaßen durch die Sommerzeit nicht erreicht. Eine Abschaffung der Sommerzeit macht aber nur dann Sinn, wenn sie europaweit beschlossen wird. (...)
(...) Allerdings kann ich Ihnen bei Ihrem Problem auch nicht weiterhelfen. Fakt ist nun mal, dass Sie für Ihre 3 Kinder unterhaltspflichtig sind und nicht der neue Partner Ihrer Exfrau. (...)