
(...) die Einbürgerung eines Ehepartners führt bedauerlicherweise nicht automatisch zur Einbürgerung für Ehepartner*in und Kinder.
(...) die Einbürgerung eines Ehepartners führt bedauerlicherweise nicht automatisch zur Einbürgerung für Ehepartner*in und Kinder.
Zudem habe ich mich dafür eingesetzt, dass Kommunen eigene Mittel bekommen, um Problemimmobilien in den Städten aufzukaufen. Häufig sind es diese Problemimmobilien, welche erst die Voraussetzung für die Zuwanderung schaffen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für insbesondere Bündnis 90/Die Grünen ein sehr wichtiges Thema. Daher waren wir sehr froh, dass es uns gelungen ist, die doppelte Staatsbürgerschaft im Koalitionsvertrag durchzusetzen.
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wollen wir die Einbürgerung für alle Menschen vereinfachen und ermöglichen.
Auch andere gesetzliche Bleiberechtsregelungen, die es jetzt bereits schon gibt im Aufenthaltsgesetz, sollen so gestaltet werden, dass mehr Menschen sie in Anspruch nehmen können. Zukünftig soll man nach 6 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung bekommen, nicht erst nach 8 Jahren wie bisher.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns auch weiterhin als FDP und als Teil der Bundesregierung mit Nachdruck für eine Modernisierung unseres Staatsangehörigkeitsrechts einsetzen werden.