Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Armend R. • 27.11.2022
Antwort von Hakan Demir SPD • 05.12.2022 Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Frage von Mehmet E. • 26.11.2022
Antwort von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 26.01.2023 Sobald der parlamentarische Prozess abgeschlossen und das Gesetz ausgefertigt ist, können Sie sich auf einfacherem Wege für die deutsche Staatsangehörigkeit bewerben.
Frage von Erkan A. • 25.11.2022
Antwort von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 01.12.2022 Der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts von Bundesinnenministerin Nancy Faeser befindet sich noch in der internen Ressortabstimmung. Sobald der endgültige Entwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird, wird sich Ihre Frage besser beantworten lassen.
Frage von Patricia W. • 25.11.2022
Antwort von Hakan Demir SPD • 28.11.2022 Wir senken die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung auf 5, bzw. 3 Jahre (bei besonderen Integrationsleistungen). Und in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Frage von Toni G. • 25.11.2022
Antwort von Hakan Demir SPD • 01.12.2022 Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Frage von Bünyamin Y. • 24.11.2022
Antwort von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 26.01.2023 Wollen Sie also eine andere Staatsangehörigkeit neben der deutschen erwerben, so empfehle ich Ihnen, sich bei der Botschaft des anderen Landes zu informieren.