
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir werden dabei nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken, wie im Koalitionsvertrag geschrieben.
da die Beantwortung dieser komplexen Frage auch Ihre privaten Dinge berührt, bitte ich Sie, Ihre Email an folgende Adresse zu senden: soeren.bartol@bundestag.de.
Wir rechnen mit einem ersten Referentenentwurf noch in diesem Jahr, in den nächsten Wochen. Daraus erfahren Sie dann auch die detaillierteren Vorhaben. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Daher haben wir uns im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit Erfolg für eine gesetzliche Änderung der bestehenden Regelungen des Familiennachzugs eingesetzt.