
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die tatsächliche Rückführung von Menschen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, ist Aufgabe der Bundesländer, die dabei oftmals mit der jeweiligen Landes- und Bundespolizei zusammenarbeiten.
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Wir werden mit der Staatsangehörigkeitsreform nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken