
Sobald der Gesetzesentwurf in der Bundesregierung geeint ist und zur Kommentierung an die Bundesländer und interessierte Verbände und Organisationen gegeben wird, wird er auch unter diesem Link veröffentlicht:
Sobald der Gesetzesentwurf in der Bundesregierung geeint ist und zur Kommentierung an die Bundesländer und interessierte Verbände und Organisationen gegeben wird, wird er auch unter diesem Link veröffentlicht:
Zunächst gilt, dass Sie aktuell in Deutschland leben müssen, um sich einbürgern lassen zu können. Eine Einbürgerung aus dem Ausland auf Basis von 5 Jahren Aufenthalt zwischen 2005-2010 wird also nicht möglich sein. Was jedoch möglich ist, ist eine verkürzte Voraufenthaltszeit bei Aufenthalten in der Vergangenheit [...]
die Freien Demokraten unterstützen grundsätzlich die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Also für mich gibt es keine Grenzen. Wir leben alle gemeinsam auf einem Planeten. Mir ist es auch nicht wichtig, warum jemand flüchtet.
Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.