
Wie im parlamentarischen Verfahren üblich wurde der Gesetzentwurf anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort finden aktuell Anhörungen und Befragungen statt.
Wie im parlamentarischen Verfahren üblich wurde der Gesetzentwurf anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Dort finden aktuell Anhörungen und Befragungen statt.
Für Beamt:innen sind aktuell keine gesonderten Regeln geplant - diese sind auch nicht notwendig. Zudem gibt es, wie beispielsweise von meinem bayerischen SPD-Kollegen Arif Tasdelen erfragt, bereits jetzt Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im öffentlichen Dienst [...].
Aktuell rechnen wir damit, dass der Deutsche Bundestag das neue Staatsbürgerschaftsrecht im Herbst verabschieden wird
Ich kann Ihnen versichern, dass ich keine Desinformation betreibe. An dieser Stelle handelt es sich um ein Missverständnis, welches ich sehr gerne aufkläre.
Grundsätzlich soll die doppelte Staatsbürgerschaft auch Menschen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, offen stehen
Richtig ist, dass die Härtefallregelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr 3 StAG n.F. verschärft wird