
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich mit einem Beschluss vom 8. Juni 2023 auf eine historische Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geeinigt. Das ist eine gute Nachricht, denn wir werden wieder handlungsfähig.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich mit einem Beschluss vom 8. Juni 2023 auf eine historische Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geeinigt. Das ist eine gute Nachricht, denn wir werden wieder handlungsfähig.
(...) Es ist richtig, jede Chance zu nutzen, um Verbesserungen und eine gemeinsame Verantwortungsübernahme in der EU zu erreichen. (...)
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat
Ende Juni wird der Entwurf für die Staatsangehörigkeitsreform nun vom Bundeskabinett beschlossen. Nach der Sommerpause beraten wir ihn im Parlament. Und ich hoffe, dass wir Ende 2023 die Reform endlich umsetzen werden, das ist mein Ziel.
Eine Mitteilungspflicht bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht geplant.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.