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Das System der Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr einen festen Anteil der tatsächlich entstehenden Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beihilfe richtet sich also nach dem gesundheitlichen Bedarf und nicht nach dem Einkommen.
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Die Gesundheitsversicherungs-Struktur ist ungerecht. Unser Ziel ist die Einführung einer Bürgerversicherung.
Wir als Linke rechtfertigten dieses System durchaus nicht, sondern sehen die bestehenden Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten, privat Versicherten und dem Beihilfesystem für Beamte seit jeher kritisch.