Frage von Sean C. • 25.05.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 27.05.2023
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.
Zu den Aufenthaltstiteln gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.
Wir sind der Meinung, dass finanziell geförderte Ausreisen nicht funktionieren.
Die Vergabe der Staatsangehörigkeit und die entsprechenden Modalitäten werden von jedem Staat individuell geregelt, einschließlich der Frage, ob ein sogenannter "Doppelpass" möglich ist.