Antwort 22.07.2026 von Henri Schmidt CDU
Kinderschutz ja – aber ohne anlasslose Überwachung, Hintertüren oder Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dafür setze ich mich ein.
Kinderschutz ja – aber ohne anlasslose Überwachung, Hintertüren oder Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dafür setze ich mich ein.
Sämtliche bestehenden datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen bleiben hierbei uneingeschränkt erhalten, die Vorgaben der DSGVO gelten damit weiterhin in vollem Umfang.
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrter Herr S.,
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und vor der Verbreitung entsprechender Missbrauchsdarstellungen im Internet ist eine zentrale staatliche Aufgabe.