
Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten.
Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten.
Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.
Die Einbürgerungsbehörde ihres Wohnortes kann eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation vornehmen
Ich würde mal behaupten die meisten unserer Mitglieder, so wie unserer Sympathisanten tendieren mehr oder weniger stark nach links
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen. Mit unserem Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.
In Kürze beginnen wir mit dem parlamentarischen Prozess und beraten die Reform im Bundestag und den Ausschüssen - und werden dort noch Änderungen vornehmen. Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.