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Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.

Wenn Sie aber die Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.

Wenden Sie sich gerne an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene in Ihrer Kommune. Dort werden weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall beantwortet.

Nach aktuellem Stand rechnen wir mit einer Verabschiedung des Gesetzes im zweiten Quartal nächsten Jahres

Eine Beschäftigung im Transitland ist keine Voraussetzung für die Voraussetzung eines Visums zur Einreise nach Deutschland, um beispielsweise ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen oder mit Arbeitsplatzzusage als akademische Fachkraft nach Deutschland zu kommen.