
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Dennoch würde ich nicht zu dem Schluss kommen, dass eine bestimmte Entwicklung automatisch zum geltenden Recht wird, nur weil kurzfristig die Ausnahmefälle zur Mehrzahl der Fälle geworden sind.
Das am 16. November 2023 vom Deutschen Bundestag in der 2. und 3 Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes enthält folgende Neuerungen in Bezug auf das Aufnahmeverfahren
Es bleibt wie bisher, dass ein Kind durch Geburt die Staatsbürgerschaft nach § 4 StAG nur erlangen kann, wenn auch die Eltern einen rechtmäßigen Aufenthalt haben.
Daher gebe ich Ihnen zwar Recht, dass der Einbürgerungstest allein nicht vollständig dazu geeignet ist, ausländische Schutzsuchende vor einer eventuellen Diskriminierung oder Verfolgung hier in Deutschland zu schützen. Aber das Einbürgerungsverfahren an sich verfolgt auch das Ziel, nur diejenigen einzubürgern, die sich zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen