
Nach gegenwärtigem Stand wird das sogenannte "Migrationspaket" einschließlich der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 verabschiedet.
Nach gegenwärtigem Stand wird das sogenannte "Migrationspaket" einschließlich der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 verabschiedet.
Das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) funktioniert nicht, wie wir es uns vorstellen. Deswegen arbeiten wir auf europäischer Ebene daran, ein wirksameres Asylsystem zu entwickeln.
Der § 26a AsylG ist nicht anzuwenden auf Staaten, die am Dublin-System teilnehmen. Aktuell arbeiten wir an einem verbindlichen europäischen Verteilmechanismus.
die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.
Wir fordern die Umsetzung des Art. 16a GG.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, müssen Sie aber Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Geburt und Schulbesuch in Deutschland reicht dafür nicht aus.