Frage von Annegret K. • 24.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 24.01.2024
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.
Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.
Im Chancenaufenthaltsgesetz haben wir einen ersten Schritt gemacht, für eine umfassende Lösung setzen wir uns weiter ein.
Über eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt