Es bleibt abzuwarten, was das Bundeskabinett beschließen wird und wie die Beratungen im Bundestag dazu aussehen werden.
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Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.
Wir hoffen, dass wir das notwendige parlamentarische Verfahren in der zweiten Jahreshälfte abschließen können. Seien Sie versichert, dass wir Tempo machen.
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Das Urteil schreibt keine konkreten steuerpolitischen Maßnahmen vor und verbietet auch keine temporäre Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aus meiner Sicht kein Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.