Antwort 18.05.2026 von Jürgen Hardt CDU
Der Unterschied zum Bürgergeld liegt im Systemzweck: Das Bürgergeld ist auf langfristigen Aufenthalt und gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtet. Das AsylbLG hingegen dient der kurzfristigen, statusabhängigen Grundversorgung während des Asylverfahrens. Diese Differenzierung ist gesetzlich bewusst so vorgesehen; ich halte sie für richtig.
