
(...) Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. (...)
(...) Für die Ermittlung des Standorts eines Handys mit technischen Mitteln zum Zwecke der Strafverfolgung ist § 100 i StPO die Rechtsgrundlage. Voraussetzung ist freilich eine Straftat von erheblicher Bedeutung. (...)
(...) Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)
(...) die Vorratsdatenspeicherung ist ein kleiner Ausschnitt einer gesamteuropäischen Strategie zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung. Aus dem von Ihnen genannten Text kann ich leider nicht genügend _gesicherte_ Informationen über den Sachverhalt bzw. (...)
(...) Um Missbrauch beim neuen elektronischen Personalausweis auszuschließen, müssen zukünftige Anbieter, die den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in ihre Dienste einbinden wollen, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. (...)
(...) Zivile Schäden und Opfer, die bedauerlicherweise im Zusammenhang mit der Operation Enduring Freedom stehen, sind entscheidende Faktoren für den Einflussgewinn der Taliban in Afghanistan. Der Einsatz von Tornado-Kampflugzeugen ist in meinen Augen im Angesicht dieser Entwicklung kontraproduktiv. (...)
(...) die Vereidigung vor dem Reichstag war gut und richtig. Leider ist es aber so, dass ich nicht an allen Veranstaltungen, die ich für wichtig und gut halte,teilnehmen kann. (...)