Antwort 08.07.2026 von Mahmut Özdemir SPD
Sollte es so sein: Als taubblinde Person können Sie eine Befreiung beantragen. Sollten Sie mit 90% entweder Seh- oder Gehörgeschädigt sein, können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Sollte es so sein: Als taubblinde Person können Sie eine Befreiung beantragen. Sollten Sie mit 90% entweder Seh- oder Gehörgeschädigt sein, können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Effizienz entscheidet, nicht Einkommensvergleich