Frage von Bodo G. • 01.11.2020

Antwort ausstehend von Albert Stegemann CDU
(...) Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. (...)
(...) Konkret stellen wir sicher, dass EEG-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen (Ü20-Anlagen), weiter betrieben werden können (...)
(...) Auch wir sind davon überzeugt, dass im Sinne das Klimaschutzes verhindert werden muss, dass PV-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen würden (Ü20-Anlagen), abgebaut werden müssen. (...)
(...) Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. (...)
Für Photovoltaik-Anlagen, die aus der Förderung fallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es sich, auch sie weiter am Netz zu halten.