Frage von Marita P. • 29.11.2022

Antwort ausstehend von Lars Günther AfD
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die finanzielle Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen neu zu regeln.
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Bei einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sodass hier auch nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden kann.