Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 04.01.2023

die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 04.01.2023

die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.

Steffen Kotré
Antwort von Steffen Kotré
AfD
• 31.01.2023

In Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, um die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Antwort von Sylvia Lehmann
SPD
• 07.02.2023

Laut Bundesregierung erhält jeder eine Energiepreispauschale, der eine Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente hat.

Portrait von Jana Schimke
Antwort von Jana Schimke
CDU
• 23.01.2023

Um auf die Folgen des Ukrainekriegs zu reagieren, hat die Bundesregierung verschiedene Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Darunter auch die von der Ampel eingeführte Energiepauschale. Sie soll diejenigen einmalig mit 300 Euro entlasten, die für ihr Einkommen Fahrtkosten haben und deswegen von den hohen Energiepreisen stark betroffen sind.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 12.01.2023

Speziell die Energiepreispauschale wurde allerdings (mit dem 2. Entlastungspaket) gezielt allen aktiven Beschäftigten im September 2022 ausgezahlt, um deren hohen Mobilitätsaufwendungen für den Weg zur Arbeit und zurück abzufedern.

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