
Nein.
Nein.
Jedes EU-Land regelt das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis nach eigenen Vorschriften. Nationale Aufenthaltstitel wie ein Aufenthalt nach § 23a Aufenthaltsgesetz ermöglichen daher nicht automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt eines anderen EU-Staates.
Zudem kann eine enge Abstimmung von Bundes- und Landespolitik aus meiner Sicht Vorteile mit sich bringen. Darüber hinaus sehe ich es als meine Pflicht an, in erster Linie die Interessen der Bürger meines Wahlkreises zu vertreten.
Diese sind jedoch sehr speziell und müssen individuell gesehen und behandelt werden. Falls sich die anderen Fragen auf die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags bezieht, teilen Sie mir dies bitte mit.