Antwort 19.08.2026 von Thorsten Frei CDU
Das bedeutet nicht, dass die darin behandelten Anliegen aufgegeben wurden. Einzelne Maßnahmen werden innerhalb der zuständigen Ressorts weiterverfolgt.
Das bedeutet nicht, dass die darin behandelten Anliegen aufgegeben wurden. Einzelne Maßnahmen werden innerhalb der zuständigen Ressorts weiterverfolgt.

Zugleich weist das BSW politisch die Leugnung des Existenzrechtes Israels zurück.
Wir wollen ein AfD-Verbotsverfahren sorgfältig prüfen. Liegt eine tragfähige Beweislage vor, müssen die Verfassungsorgane konsequent handeln.
Es braucht aus meiner Sicht ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD.