
(...) der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs im Ballungsraum München soll natürlich nicht zu ungunsten des Ausbaus in ganz Bayern - dort, wo die Notwendigkeit besteht - geschehen. (...)
(...) der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs im Ballungsraum München soll natürlich nicht zu ungunsten des Ausbaus in ganz Bayern - dort, wo die Notwendigkeit besteht - geschehen. (...)
(...) In einer Entscheidung im Januar entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale ab Januar 2007 ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Der vorsitzende Richter des sechsten Senats, Hans-Joachim Kanzler, sprach in seiner Begründung von einer Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern, die "nicht gerechtfertigt" sei. (...)
(...) Kilometer (einfache Entfernung!) könnte das Verfassungsgerichtsurteil auch beinhalten, dass die gesamten "wirklichen" Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten steuerlich anerkannt werden müssen! Auch die BayernSPD ist der Auffassung, dass die Kosten der Fahrt zur Arbeit wieder "voll" als Werbungskosten anerkannt werden müssen. Denn die erforderlichen Transportkosten zur Arbeit mindern das Arbeitseinkommen und dürfen deshalb auch nicht besteuert werden. (...)
Sehr geehrter Herr Steidl,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich erst jetzt zum antworten komme, im Wahlkampf kann man leider nicht immer alles sofort erledigen.