Antwort 06.09.2005 von Rolf Schwanitz SPD
Sehr geehrter Herr Korb,
Sehr geehrter Herr Korb,
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl für nichtig erklärt.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre Frage zur Wehrpflicht beantworte ich Ihnen wie folgt:
Sehr geehrter Herr Fischer,