Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Alexander N. • 18.03.2008
Antwort von Hans-Peter Uhl CSU • 25.03.2008 (...) Mit Sicherheit lässt sich sagen, dass eine misslungene und weiter misslingende Integration auf Dauer sehr teuer und unproduktiv ist – auch für den gesellschaftlichen Frieden. Es gibt daher keine Alternative dazu, die nachholende Integration finanziell und durch mehr soziale Anerkennung zu fördern. Es wird aber auch nicht ohne ein nachdrückliches Einfordern gehen. (...)
Frage von Gundhardt L. • 18.03.2008
Antwort ausstehend von Peter Hintze CDU Frage von Darko M. • 18.03.2008
Antwort von Kerstin Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 28.04.2008 (...) Die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich der von ihnen genannte Artikel bezieht, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK (1950) erreicht werden konnte. Dies ist jedoch inakzeptabel, daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. (...)
Frage von Darko M. • 18.03.2008
Antwort von Rolf Mützenich SPD • 07.04.2008 (...) Nach den Kopenhagener Kriterien für potenzielle Beitrittsländer zur EU von 1993 ist die Abschaffung der Todesstrafe eine grundsätzliche Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union. (...)
Frage von Darko M. • 18.03.2008
Antwort von Volker Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 04.04.2008 (...) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMR)K, auf die sich diese Rechtsakte beziehen, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Genau aus den Gründen sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. (...)
Frage von Darko M. • 18.03.2008
Antwort von Werner Hoyer FDP • 04.04.2008 (...) Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Verhängung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten untersagt. Am vollständigen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändert sich durch die EU-Verträge deshalb nichts. (...)