Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Hans S. • 20.04.2008
Antwort von Guido Westerwelle FDP • 25.04.2008 (...) Bündnisfragen – und damit erst recht Folgen von Bündnisfragen – kommen dann an zweiter Stelle. Aus unserer Sicht wäre eine bürgerliche Mehrheit das Beste für Deutschland, weil die inhaltlichen Gemeinsamkeiten mit der Union immer noch am größten sind. Wenn es dafür aber in einem Fünfparteiensystem nicht reichen sollte, wird die FDP nicht tatenlos zusehen, wie Deutschland von Herrn Lafontaine mit seinen Sozialisten und Kommunisten regiert wird. (...)
Frage von Andreas B. • 20.04.2008
Antwort von Wolfgang Wodarg dieBasis • 23.04.2008 (...) Die EU wird mit Inkfrafttreten des Vertrags eine Zivilmacht bleiben. Die Europäische Verteidigunsagentur (EVA) wurde zwar eingerichtet, um die militärischen Kapazitäten der Mitgliedschaftten bei dem eklatanten Ungleichgewicht zu verbessern. Gleichzeitig soll sie aber zur quantitativen Abrüstung beitragen. (...)
Frage von Andreas B. • 20.04.2008
Antwort von Kristina Schröder CDU • 23.04.2008 Frage von Andreas B. • 20.04.2008
Antwort von Hans-Joachim Hacker SPD • 24.04.2008 (...) Der Vertrag von Lissabon schafft zudem erstmals die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens, dadurch wird die direkte Demokratie in der EU gestärkt. Einen Bürgerentscheid sieht der Vertrag nicht vor, eine solche Form der direkten Form der Demokratie ist innerhalb der EU nicht konsensfähig. (...)
Frage von Thomas B. • 20.04.2008
Antwort von Jörg van Essen FDP • 30.04.2008 (...) Lassen Sie mich vorausschicken, dass der EU-Reformvertrag in seiner jetzt vorliegenden Form aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion grundsätzlich sehr zu begrüßen ist. Er bringt die EU durch wichtige institutionelle Neuerungen einen merklichen Schritt voran und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage dar, die Union wird durch den neuen Vertrag handlungsfähiger und demokratischer. (...)
Frage von Stefan P. • 19.04.2008
Antwort von Klaus Hänsch SPD • 22.04.2008 (...) Der in den Erläuterungen zu Artikel 2 der Charta zitierte Artikel 2 Absatz 2 der EMRK läßt die Todesstrafe nicht zu, sondern regelt die Zulässigkeit von Notwehr bzw. Gefahrenabwehr durch Gewalt mit Todesfolge, das ist ein erheblicher Unterschied. Notwehr ist selbstverständlich nicht mit Todesstrafe gleichzusetzen, Notwehr ist in allen Rechtsstaaten im Rahmen der Gesetze und unter der Kontrolle der Gerichte erlaubt. (...)