
Sehr geehrter Herr Dietermann,
ich hatte an diesem Tag einen Auslandstermin.
Freundliche Grüße
Dr. Hermann Scheer MdB
Sehr geehrter Herr Dietermann,
ich hatte an diesem Tag einen Auslandstermin.
Freundliche Grüße
Dr. Hermann Scheer MdB
(...) Allerdings will ich keinen Hehl daraus machen, dass mir die Zustimmung nicht leichtgefallen ist. Natürlich müssen wir sehr genau verfolgen, ob die jetzt getroffenen Maßnahmen wirklich zur effektiven Bekämpfung der Kinderpornografie beitragen. Experten verweisen darauf, dass Kinderpornografie im Internet fast ausschließlich in geschlossenen Nutzergruppen wie Foren oder Chat-Systemen verbreitet wird. (...)
(...) Dadurch, dass wir die Regelungen in einem Spezialgesetz beschlossen haben, haben wir rechtlich eindeutig klar gemacht, dass sich die Möglichkeit der Sperrung nur auf diese kinderpornographischen Inhalte bezieht. Damit ist keine Grundlage geschaffen, „unbequeme Webseiten“ zu sperren. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich klar dafür ein, dass das Internet ein freies Medium bleibt. (...)
Sehr geehrter Herr Goller,
(...) Mein Bemühen ist, jede Zuschrift zu beantworten, was aufgrund der Fülle von Emails und Briefen, die mich tagtäglich erreichen zugegebenermaßen nicht so einfach ist. Darüber hinaus sind einige Fragenkomplexe rechercheintensiver als andere, so dass es schon einmal zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann. (...)
(...) Bei der Verabschiedung des Gesetzes ist dies nun auch direkt im Text verankert. Bei der Selbstverpflichtung der Internet-Provider, die auf der Sperrliste stehenden Internetseiten zu sperren, handelt es sich nicht um eine Zensur des Internets, bei der der Staat aus welchen Gründen auch immer einige Inhalte löschen lässt, um die Nutzer mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern, sondern um die Verhinderung von Straftaten. Es ist weder angedacht noch mehrheitsfähig, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung, z.B. ein Download einer Datei, hinzukommen muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. (...)