Antwort 27.05.2024 von Zoe Mayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Wechselmodell, bei dem das Kind hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, kann eine gute Lösung sein, sofern beide Eltern kooperationsfähig sind.
Das Wechselmodell, bei dem das Kind hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, kann eine gute Lösung sein, sofern beide Eltern kooperationsfähig sind.
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Dass der Chefankläger des IStGH jedoch auch Haftanträge gegen den israelischen Ministerpräsidenten und seinen Verteidigungsminister fordert, ist vollkommen unangemessen. Während die Hamas einen brutalen, völkerrechtswidrigen Kampf gegen den Staat Israel führt und das Ziel verfolgt, diesen von der Landkarte zu löschen, übt Israel sein legitimes Recht auf Selbstverteidigung aus.