Frage von Nadine B. • 10.04.2023

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Da der Entwurf zur ersten Säule unseres Cannabis-Gesetzes noch nicht offiziell vorliegt, kann ich Ihnen hierzu noch keine Details nennen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2017 entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.