Frage von Dieter C. • 28.05.2023

Antwort ausstehend von Stefan Evers CDU
das Netz ist voll von Trollen, die andere Nutzer belästigen und/oder mutwillig Diskussionen stören.
Für mich spielt es keine Rolle, mit wem oder was sich mein Gegenüber in seiner Privatsphäre sexuell beschäftigt, solange es nicht gegen unsere Gesetze und gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt.
Dieses zahlt nicht der Arbeitgeber aus, sondern wird über die Steuererklärung 2022 geltend gemacht.
die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Angehörigenentlastungsgesetz ist bereits jetzt gewährleistet. Beamte können – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – an den Kosten zur Pflege ihrer Eltern beteiligt werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.