
Das Demokratiefördergesetz schafft erstmals die gesetzliche Grundlage, damit der Bund gezielte Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ergreifen kann.
Das Demokratiefördergesetz schafft erstmals die gesetzliche Grundlage, damit der Bund gezielte Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ergreifen kann.
Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.
Ein gutes Beispiel ist sicherlich meine Sprechstunde. Diese biete ich direkt nach der Wahl im letzten Mai regelmäßig an, weil ich mit den Einwohner*innen ins Gespräch kommen möchte